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Liebe Gäste,

In Baden-Württemberg gilt ab Mittwoch, den 23.02.2022 die Warnstufe der Corona-Verordnung.

Das bedeutet 3G.

Dies bedeutet für Sie, dass Sie entweder geimpft, genesen oder getestet sein müssen.

Es gibt immer noch eine FFP2-Maskenpflicht.

Kinder bis einschließlich 17 Jahren gelten mit Schülerausweis als getestet.

Die sonstigen Hygienemaßnahmen bleiben bestehen.

Wir freuen uns auf Ihren Besuch,

Familie Schäle mit Team

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