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Gaststätte
Liebe Gäste,
In Baden-Württemberg gilt ab Mittwoch, den 23.02.2022 die Warnstufe der Corona-Verordnung.
Das bedeutet 3G.
Dies bedeutet für Sie, dass Sie entweder geimpft, genesen oder getestet sein müssen.
Es gibt immer noch eine FFP2-Maskenpflicht.
Kinder bis einschließlich 17 Jahren gelten mit Schülerausweis als getestet.
Die sonstigen Hygienemaßnahmen bleiben bestehen.
Wir freuen uns auf Ihren Besuch,
Familie Schäle mit Team
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